Sparen beim Zahnersatz – die Härtefallregelung

Für viele Zahnarztpatienten ist es, wenn das Wort Zahnersatz fällt, eine echte Hiobsbotschaft. Denn nicht jeder Patient hat entsprechend vorgesorgt und eventuell eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen oder aber noch nicht lange genug eingezahlt, sodass noch kein Anspruch Leistung besteht. In diesem Fall kann die Versorgung schnell ins Geld gehen. Doch Zahnersatz muss nicht unter allen Umständen teuer oder gar unerschwinglich sein.

Was viele Patienten in diesem Zusammenhang ebenfalls vergessen, ist das Bonusheft. Da es kaum noch thematisiert wird, fristet das kleine Heftchen in so manchem Geldbeutel ein trauriges Dasein. Kontrolluntersuchungen werden schon lange nicht mehr eingetragen und es gibt auch Patienten, die gar kein Bonusheft besitzen. Dabei kann auch ein gepflegtes Bonusheft Auswirkungen auf die höhe der eigene Zuzahlung haben, wenn es um das Thema Zahnersatz geht.

Gibt es eigentlich Zahnersatz zum Nulltarif?

Damit ein Patient für den Zahnersatz nichts zahlen muss, müssen schon einige Faktoren zutreffen. Ist dies gegeben, dann spricht man von der sogenannten Härtefallregelung. Allerdings gilt dies dann auch nur für die Regelversorgung. Das heißt Sie als Patient dürfen keine gesteigerten Ansprüche hinsichtlich der Ästhetik stellen.

Die Regelversorgung leistet eben nur einen Zahnersatz der die funktionellen, nicht aber die ästhetischen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Insbesondere wenn es um die zahnärztliche Versorgung im Frontzahnbereich geht, haben die meisten Patienten aber einen gewissen Anspruch hinsichtlich der Optik des Zahnersatzes. Wer sich hierzulande hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz wünscht, kann keinen Zahnersatz zum Nulltarif in Anspruch nehmen.

Es sei denn man lässt den Zahnersatz im Ausland fertigen. Doch hier haben viele Patienten wieder Bedenken hinsichtlich der verwendeten Materialien und der Passform. Doch Zahnersatz aus dem Ausland muss nicht zwangsläufig schlecht sein.

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