Unbenötigte Versicherungen kündigen

Etwa 1780 Euro geben Deutsche jährlich für Versicherungen aus, im Schnitt für insgesamt sechs Policen. So manche davon ist aber absolut überflüssig. Oder wer braucht bitte eine Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung?

Wenn es darum geht, neue Produkte zu erfinden, wird die sonst so biedere Versicherungsbranche scheinbar zu einem Hort der Kreativität. Jahr für Jahr werfen die Versicherungen neue Policen auf den Markt, deren Nutzen mehr als fragwürdig erscheint. Zur besseren Orientierung hat der Bund der Versicherten (BdV) eine Liste mit Versicherungen herausgegeben, die man nur im Einzelfall braucht.

1. Sterbegeldversicherung

Diese Police ist eine Kapitallebensversicherung, mit der Angehörige abgesichert werden sollen. Lohnt sich aber meist nicht, auf Dauer gesehen zahlt man mehr ein als die Familie später rausbekommt. Besser: eine gute Geldanlage.

2. Insassenunfallversicherung

Lohnt sich nur dann, wenn ein Autofahrer als Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung hat. Das ist jedoch extrem unwahrscheinlich, schließlich wird in Deutschland kein Auto ohne KfZ-Haftpflicht zugelassen. Zahlt ein Auto-Besitzer keine Beiträge, wird der Wagen stillgelegt.

3. Glasbruchversicherung

Beiträge zu hoch, mögliche Schadenssumme zu gering: Wenn Sie nicht gerade in einem Glaspalast wohnen, können Sie diese Versicherung vergessen.

Hört sich erstmal gut an, funktioniert aber nicht. Laut dem Bund der Versicherten kommt nur das raus, was man vorher zuviel einbezahlt hat, eine normale Unfall-Police reicht aus. Grundsätzlich sind Prämienrückzahlungen mit Vorsicht zu genießen, denn die Anbieter haben nichts zu verschenken. Wenn man zum Beispiel 40 Jahre in eine Feuerversicherung einzahlt und es nie brennt, ist das kein rausgeworfenes Geld, sondern das Grundprinzip einer Versicherung – Schutz gegen Prämie. Aus welchem Grund sollte ein Anbieter daran rütteln?

4. Versicherung gegen „häusliche Notfälle“

Soll zum Beispiel gegen eine kaputte Heizung absichern. Laut BdV tritt die Police aber nur begrenzt ein, außerdem müssen Mieter für solche Schäden ohnehin nicht aufkommen.

5. Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung

Soll die Kosten übernehmen, wenn eine lang geplante Hochzeitsfeier ausfällt, zum Beispiel wegen schwerer Krankheit der Braut oder einem Wohnungsbrand. Springt leider nicht ein, wenn einer vor dem Altar doch noch „Nein“ sagt. Absolut unnötig.

6. Handyversicherung

Ein Alltagsgegenstand, der nicht extra versichert werden muss. Außerdem wird bei einer Handyversicherung immer nur der Zeitwert des Handys ersetzt.

7. Reisegepäckversicherung

Oft gibt es bei der Reisegepäckversicherung Überschneidungen mit der Hausratversicherung, welche diese Police sinnlos macht. Teure Gegenstände sind zudem nicht versichert, oft wird bei Verlust auch grobe Fahrlässigkeit unterstellt, weil man sein Gepäck angeblich außer Augen ließ. Entbehrlich.

8. Krankenhaustagegeldversicherung

Deckt die Mehrkosten, wenn sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Frage ist, wie hoch diese Mehrkosten sind. Normalerweise rechnet sich eine Krankenhaustagegeldversicherung sich normalerweise nicht.

9. Brillenversicherung

Wie beim Handy gilt auch hier: Der Verlust dieses Alltagsgegenstandes stellt Sie nicht vor unlösbare Probleme, eine Versicherung ist überflüssig. Kaufen Sie im Fall des Falles lieber ein neues Modell und sparen sich die Prämie.