Privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisiertem Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus einem Unfall oder einer Krankheit stammen beziehungsweise durch Gesundheitsprävention oder Diagnose entstehen.

Es gibt drei unterschiedliche Bereiche in der PKV:

  • die Vollversicherung, die alle Krankheitskosten absichert;
  • die Teilversicherung, die einen Anteil der Kosten absichert (zum Beispiel bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn)
  • sowie die Zusatzversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung weitere Risiken absichert. In Deutschland sind fast neun Millionen Menschen privat krankenversichert, also fast zehn Prozent der Bevölkerung.

Grundsätzlich können sich alle Personen in der PKV versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht: Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresentgeltgrenze, Beamte, Selbständige und Freiberufler.

Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und die zu versichernden Leistungen bestimmen die Beitragshöhe und Modalitäten eines Vertrages mit einer privaten Krankenversicherung.

Auf diesem Überblick-Portal erklären wir, für wen die privaten Krankenversicherungen gedacht sind, welche Leistungen die PKV bieten, wie sich die Beiträge zusammensetzen und wie ein Wechsel von der Gesetzlichen in die private Krankenkasse und umgekehrt funktioniert beziehungsweise nicht funktioniert. Zudem beleuchten wir die Situation von Kindern in der privaten Krankenversicherung.

Wer kann bzw. sollte in die Private Krankenversicherung?

Grundsätzlich können sich in den privaten Krankenkassen alle Menschen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) besteht. Dazu zählen Arbeitnehmer mit einem höheren Jahres-Bruttoeinkommen als die so genannte Jahresentgeltgrenze (höher als 48.600 Euro), Selbständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von ihrem Einkommen sowie Beamte und andere „Beihilfeberechtigte“ wie Richter oder Landtags- und Bundestagsabgeordnete. Studenten sind zunächst in der GKV pflichtversichert. Sie können sich aber zu Beginn des Studiums oder bei Ende der kostenlosen Familienversicherung davon befreien lassen. Bis zum 30. Lebensjahr bieten die PKV Studenten – ähnlich wie die GKV – spezielle Tarife an.

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten wie in der GKV einen Zuschuss von 50 % der Beiträge vom Arbeitgeber, allerdings nur bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung der Krankheitskosten können Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld vereinbaren. Diese Krankentagegeld-Versicherung springt dann ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist die Lohnfortzahlung auch bei längerer Krankheitsdauer gewährleistet.

Selbstständige, Freiberufler und Künstler können sich – unabhängig von der Höhe des Einkommens – ebenfalls privat versichern. Wer auf eigene Rechnung arbeitet, bekommt im Krankheitsfall kein Einkommen weiter bezahlt. Deshalb empfiehlt sich diesem Personenkreis  zusätzlich der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung. Diese können individuell mit der Versicherung vereinbart werden.

Beamte, Richter oder Abgeordnete erhalten vom Dienstherrn (dem Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für den Versicherten und direkte Angehörige – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei Beamten in der GKV übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.

Kinder in der privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Familienversicherungen. Dies gibt es bei den Privaten nicht – jedes Kind muss einzeln versichert werden. Bei Eltern, die unterschiedlich versichert sind, kann man für den Nachwuchs zwischen den Systemen auswählen. Eine Einschränkung gilt hier allerdings: Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert und liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig monatlich über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 Euro brutto), ist keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich.

Wer sein Kind als privat Versicherter ebenfalls privat versichern möchte, muss dies nicht unbedingt beim gleichen Anbieter geschehen. Es gibt Versicherungen, die auch Kinder allein versichern.

Für Kinder werden grundsätzlich im Gegensatz zu „normal Versicherten“ keine Altersrückstellungen gebildet. Da die Rückstellungen somit auch nicht verloren gehen können, ist ein Wechsel des Anbieters einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den individuell vereinbarten Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro. Im Gegensatz zu Erwachsenen gelten die Tarife unabhängig vom Geschlecht. Allerdings ist auch bei Kindern eine Gesundheitsprüfung üblich. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert wird.

Der Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf ein oder mehrere Kinder. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist. Der darüber hinausgehende Beitrag ist vom Angestellten allein zu tragen.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung

Die Tarife, Leistungen und damit auch die Beitragshöhe können individuell gestaltet werden. Singles mit hohem Einkommen sind nicht – wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung – benachteiligt durch vergleichsweise hohe Beiträge.

Die Patienten können den Arzt und das Krankenhaus frei wählen. Die Behandlung als Privatpatient hat Vorteile in Fragen des Zeitpunktes, des Umfangs sowie des behandelnden Arztes. Im Krankenhaus kann man Chefarztbehandlung und/oder Ein- beziehungsweise Zweibett-Unterbringung haben. Je nach Tarif sind auch Kostenübernahmen für Heilpraktiker-Behandlungen möglich.

Kosten für Zahnersatz-Behandlungen werden – ebenfalls abhängig vom Tarif – mehr erstattet als bei der GKV. Nimmt ein Patient Leistungen nicht in Anspruch, sind Rückerstattungen von Beiträgen möglich. Der Krankenschutz gilt weltweit bei entsprechendem Tarif.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Bei Vorerkrankungen können Patienten ausgeschlossen werden beziehungsweise müssen mit teilweise hohen Risikozuschlägen rechnen. Jedes Familienmitglied ist einzeln zu versichern. Auch bei längerer Krankheit über sechs Wochen gibt es die Beitragszahlungspflicht.

Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich. Während des Mutterschafts- beziehungsweise Erziehungsurlaubs gibt es keine Beitragsfreiheit. Bei Zahnersatz gibt es für eine bestimmte Zeit eine Summenbegrenzung.

Bei Kuraufenthalten werden die Unterkunft-Kosten üblicherweise nicht übernommen. Es gibt Wartezeiten, wenn zum Beispiel keine Vorversicherung existiert und keine ärztliche Untersuchung gemacht wurde. Je nach Tarif gibt es keine Kostenerstattung für Rücktransporte aus dem Ausland.

In einem bestimmten Rahmen müssen die Patienten die Rechnungen zunächst selbst bezahlen und bekommen die Kosten dann erstattet. Rechtsstreitigkeiten vor einem Zivilgericht müssen selbst getragen werden.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Wenn man die Leistungen der privaten Krankenkassen beschreibt, muss man zunächst die Art der Versicherung unterscheiden: Es gibt die Vollversicherung, die alle Krankheitskosten absichert, mindestens aber ambulante und stationäre Krankheitskosten. Bei der Teilversicherung ist ein Anteil der Krankheitskosten abgesichert, dies betrifft Beamte, Richter und Abgeordnete. Eine Zusatzversicherung sichert zusätzliche Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab, beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder andere.

Grundsätzlich ist der Leistungsumfang der PKV höher als der der GKV.  Privat Versicherte können individuell das für sie passende Leistungspaket schnüren lassen. Ein Vorteil für privat Versicherte, gleichzeitig ein Ärgernis für gesetzlich Versicherte, ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Das liegt daran, dass Privatversicherungen in der Regel höhere Sätze als die Gesetzlichen erstatten.

Eine private Krankenversicherung hat aber noch zahlreiche weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl (auch Heilpraktiker), die Möglichkeit, jederzeit ohne Überweisungen den Arzt zu wechseln und kürzere Wartezeiten bei Terminen. Modernste und teilweise teurere Medikamente und Behandlungsmethoden gehören ebenso dazu wie die freie Verschreibung aller Arzneimittel und die Zuzahlungsbefreiung bei allen Heilmitteln und Medikamenten.

Des Weiteren erstattet die Versicherung Kosten für entspiegelte oder getönte Brillengläser ebenso wie für Brillengestelle in Höhe von 100 bis 250 Euro. Auch harte oder weiche gasdurchlässige Linsen werden erstattet.

Im Bereich der stationären Leistungen kann die Private gegenüber der Gesetzlichen ebenfalls vielfach punkten. Ebenso wie bei der Arzt-Behandlung gilt die Versicherung auch in Bezug auf stationäre Behandlungen europa- oder weltweit. Die Versicherten können das Krankenhaus frei wählen und sie genießen Chefarztbehandlung. Je nach Versicherungsabschluss sind die Patienten in Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht. Es gibt ein Krankenhaustagegeld und der übliche Eigenanteil an den Krankenhauskosten entfällt.

Im Bereich der Zahnärztlichen Leistungen können die privat Versicherten ihren Zahnarzt ebenfalls frei wählen und genießen Schutz europa- oder weltweit. Zudem übernimmt die Versicherung die Kosten bis zu 100 %, auch Inlays werden erstattet. Zahnersatz wird ebenso erstattet wie Implantate und kieferorthopädische Leistungen – und zwar jeweils bis zu 100 %, je nach vertraglich vereinbarter Leistung.

Die Beitragsberechnung der Privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag – wie in den meisten anderen Versicherungen auch – individuell berechnet. Alle Versicherten bezahlen genau den für sie individuell berechneten Beitrag, der vom Umfang und den Leistungen des erwünschten Versicherungsschutzes und von der Person beim Eintritt in die private Krankenversicherung abhängig ist. Wichtig für die Berechnung des Beitrages sind das Alter bei Eintritt in die PKV, das Geschlecht sowie eventuelle Vorerkrankungen, die sich auf den Vertrag auswirken können.

Alter, Geschlecht, Krankheiten lassen sich natürlich nicht beeinflussen. Deshalb sollten Interessenten vor dem Abschluss einer PKV genau eruieren, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und welche für sie überflüssig sind.

Grundsätzlich können die Versicherten wählen zwischen Tarifen „nur“ mit Grundleistungen und Tarifen mit zusätzlichen Extra-Leistungen wie privatärztlicher Behandlung oder höherer Erstattung bei zahnärztlichen Leistungen.

Die privaten Krankenversicherungen belohnen kostenbewusstes Verhalten ihrer Kunden. Wer sich zum Beispiel mit einem Selbstbehalt an den Kosten beteiligt, muss geringere Beiträge bezahlen. Den Selbstbehalt kann man als Summe festlegen (zum Beispiel muss der Versicherte die ersten 500 Euro in einem Jahr übernehmen, danach zahlt die Versicherung) oder als prozentuale Beteiligung (zum Beispiel 10 % Eigenanteil bei jeder Rechnung).

Bei einer prozentualen Beteiligung sollte man auf jeden Fall eine Obergrenze festlegen, weil es sonst die eigenen Kosten in die Höhe treiben könnte, wenn viele Kosten entstanden sind. Wer sich für einen Selbstbehalt interessiert, sollte sich im Vorfeld immer genau erkundigen und mehrere Angebote vergleichen. Dies ist heutzutage dank vieler Versicherungsvergleichsrechner im Internet schnell und einfach möglich. Wobei eine persönliche Beratung letztlich doch noch besser ist.

Die Versicherungen danken ihren Kunden aber nicht nur einer eigenen Beteiligung, sondern auch wenn die Kunden keine Leistungen eingereicht haben. Manche Versicherung erstattet oder reduziert dann Beiträge in nicht unerheblicher Höhe. Normalerweise überweisen die Versicherungen in solchen Fällen im Folgejahr Anteile des Beitrages zurück. Deshalb sollten privat Versicherte auch stets gut überlegen und durchrechnen, ob immer alle Rechnungen an die Versicherung weiter gereicht werden müssen oder ob es nicht sinnvoller ist, eine Leistung, die nicht allzu hoch ist, komplett selbst zu tragen. Gute Versicherungen bieten ihren Kunden sogar an, diese Berechnung zu übernehmen.

Die privaten Krankenversicherer bestimmen außerdem weitere Faktoren, die die Höhe des Beitrages mitbestimmen. Zu diesen Faktoren, die die Versicherten nicht beeinflussen können, zählen zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit von Vertragsstornierungen, die aktuellen Sterbetafeln, die Risikoprämie, die Rückstellungen sowie die Kosten des Unternehmens.

Fachleute raten dazu, „junge“ Versicherungen, die noch nicht allzu lange auf dem Markt aktiv sind, mit Vorsicht zu begegnen, auch wenn Sie zunächst attraktivere Tarife anbieten als etablierte Unternehmen. Denn: Neue Tarife lassen sich zunächst immer preiswerter kalkulieren. In solchen Fällen kann es passieren, dass die Beiträge nach ein paar Jahren enorm ansteigen, weil erst dann die Versicherten altern und die Kosten steigen.

Für alle seit dem Jahr 2000 neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen gilt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % auf alle Vollkostentarife von Versicherten im Alter von 21 bis 60 Jahren. Dieses Geld wird angelegt und soll helfen, die Beiträge auf Dauer zu stabilisieren.

In den Beitrag für eine Private Krankenversicherung fließt stets zusätzlich eine Altersrückstellung ein. Dadurch soll vermieden werden, dass der Beitrag nicht in den Jahren zu heftig erhöht wird, in denen die Kosten für die Versicherer steigen.

Durch dieses Prinzip zahlen Versicherte, die in jungen Jahren in die Private Krankenversicherung eintreten, zunächst meist mehr ein, als sie an Kosten verursachen. Die Versicherungen nennen diese Phase die Sparphase, in der sie Altersrücklagen bilden. Wenn später die eingereichten Rechnungen des Versicherten den geleisteten Beitrag übersteigen, beginnt die so genannte Entnahme-Phase. Dann löst die Versicherung die Altersrückstellungen auf.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Interessenten, die grundsätzlich für eine private Krankenversicherung in Frage kommen, sollten sich vor dem Wechsel gründlich informieren und sich ihre individuell gestalteten Bedingungen sehr gut überlegen. Hilfreich sind dazu Recherchen im Internet oder natürlich die persönliche Beratung von Versicherungsmaklern. Bevorzugen Sie unabhängige Berater, die sind oft flexibler und können individueller helfen als an eine oder an wenige gebundene Makler.

Hat sich der Versicherte entschieden, muss er sich die Vertragsunterlagen zusenden lassen und möglicherweise einen Gesundheits-Check machen lassen. Danach sendet er die Unterlagen komplett und vor allem wahrheitsgemäß ausgefüllt an die Versicherung zurück.

Dann erhält er vom Privatversicherer die verbindliche Aufnahmebestätigung beziehungsweise die Versicherungspolice. Erst danach sollte der Versicherte die gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Freiwillig Versicherte können die alte Kasse stets mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Sollte die Kündigungsbestätigung nach etwa zwei Wochen nicht da sein, sollten die Kassen-Wechsler nachhaken. Angestellte müssen zudem den Arbeitgeber über den Versicherungswechsel informieren. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge zur privaten Krankenversicherung – allerdings nur bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen.

Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Wechsel zurück von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich schwieriger. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber in Deutschland vermeiden möchte, dass Versicherte in jungen Jahren die Vorzüge der geringen Beiträge privater Kassen nutzen, um später im Alter in die Gesetzliche zurück zu wechseln.

Eine Wiederaufnahme in die GKV ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze (48.600 Euro brutto im Jahr) sinkt. Man kann sich auch ganz von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch wenn die Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Das sollte man sich aber sehr gründlich überlegen, denn dann führt kein Weg mehr zurück in die GKV. Eine Ausnahme gibt es: Arbeitslosigkeit. Arbeitslose werden automatisch von der Agentur für Arbeit gesetzlich versichert.

Einen Wechsel zurück in die GKV sollte man sich immer gut überlegen, denn die Altersrückstellungen, die die private Krankenversicherung für die gebildet hat, sind in jedem Fall verloren.