Gebäude-Neubauversicherung

Die meisten Menschen bauen nur einmal in ihrem Leben ein eigenes Haus. Dazu bedarf es gründlicher, rechtzeitiger und professioneller Planung und Umsetzung und natürlich eines gewissenhaften, realistischen Finanzierungsplans. Und es gehört von vornherein der passende Versicherungsschutz für den Fall eines Schadens dazu.

Als Bauherr gehen Sie unterschiedliche Risiken ein. Sobald Ihr Eigenheim steht, versichern Sie dieses üblicherweise mit einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung. Aber bereits während der Bauphase kann Ihr Neubau beispielsweise durch Unwetter, Feuer oder auch Vandalismus beschädigt werden. Außerdem muss der Bauherr persönlich mit seinem Vermögen haften, wenn Unbeteiligte durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen.

Gründe für eine Gebäudeneubauversicherung

Deshalb sollte der Bauherr mit dem Beginn eines Neubaus für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen – dazu gehört auf jeden Fall die Gebäudeneubauversicherung, die normalerweise die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung beinhaltet. Auch eine Feuerrohbauversicherung sollte enthalten sein, es sei denn, man ist von Beginn an mit einer Wohngebäudeversicherung geschützt, dann ist der Schutz vor Feuerschäden bereits enthalten. Normalerweise läuft es aber so, dass der Bauherr zunächst eine Gebäudeneubauversicherung abschließt und nach dem Einzug in die eigenen vier Wände diese erlischt und durch eine Wohngebäudeversicherung ersetzt wird. So ist ein nahtloser Übergang gesichert.

Die Kosten für eine Gebäudeneubauversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Die wichtigste Frage ist, ob und welche der drei Arten mitversichert werden sollen: die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und/oder die Feuerrohbauversicherung? Außerdem gibt es weitere Faktoren, die die Beitragshöhe für die Versicherung mitbestimmen. Dazu zählen unter anderen:

  • Ort der Baumaßnahme;
  • Bauart;
  • Bauartklasse;
  • besondere Baumaßnahmen;
  • Einschluss Hilfsbauten;
  • Baugrund; Bauzeit;
  • Dauer der Maßnahme;
  • welche Arbeitsmaschinen werden eingesetzt; Neubausumme;
  • Anteil der Eigenleistungen.

Je nach Leistungsumfang und Grunddaten schwanken die Jahresbeiträge für eine Wohngebäudeversicherung zwischen 100 und mehreren hundert Euro.

Eine Investition, die sich jeder Bauherr gut überlegen sollte, zumal sie im Vergleich zum eigentlichen Bauvorhaben ja nicht wirklich hoch ist und auch nur zeitlich begrenzt eingegangen werden muss. Im Internet gibt es wertvolle Infoportale zur Gebäudeneubauversicherung und auch Tarifrechner, die seinen Anbietervergleich durchführen. Sobald man sein eigenes Heim bezieht, erlischt die Gebäudeneubauversicherung und es empfiehlt sich die Wohngebäudeversicherung zur Absicherung von Schäden am Gebäude.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für alle Risiken, die vom Hausbau ausgehen. Dazu zählen sowohl Personen- als auch Sachschäden, die direkt mit dem Bau des Hauses zusammenhängen. Wenn also Dritte durch Ihr Bauvorhaben geschädigt werden, springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Diese Versicherungsart ist äußerst sinnvoll, denn die private Haftpflichtversicherung schließt in der Regel größere Baumaßnahmen aus und Schäden rund um den Hausbau können beträchtlich groß sein.

Sach- und Personenschäden können bei Baumaßnahmen durch ganz unterschiedliche Ursachen entstehen – beispielsweise durch herabfallende Bauteile, die Menschen oder ein Pkw schädigen, die in der Nähe stehen. Diese Schäden gleicht die Versicherung in der Höhe aus, die vertraglich mit dem Versicherten vereinbart wurde. Wenn es unbegründete Schadensersatzansprüche gibt, springt die Gesellschaft ebenfalls ein und bezahlt eventuelle Kosten für juristische Auseinandersetzungen.

Experten empfehlen eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro, am besten noch höher, da zum Beispiel bei bleibenden Personenschäden immens hohe und dauerhafte Kosten entstehen können.

Die Bauleistungsversicherung / Feuerrohbauversicherung

Die Bauleistungsversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die durch Unwetter wie Sturm, Frost und Hagel entstehen, aber auch gegen Vandalismus-Schäden und ähnliche nicht vorhersehbare Ereignisse am Bauvorhaben wie Materialfehler oder fehlerhafte statische Berechnungen. Bereits vor dem Einzug sind Bauherren damit gegen alle Schäden vom Keller bis zum Dach abgesichert und zwar mit der vertraglich vereinbarten Summe, die sich an den geplanten Kosten für das Bauvorhaben orientiert.

Die Bauleistungsversicherung gehört üblicherweise gemeinsam mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung in einem Paket zur Gebäudeneubauversicherung und muss nur bis zum Einzug beziehungsweise kurze Zeit darüber hinaus abgeschlossen werden. Danach haftet in Schadensfällen die Wohngebäudeversicherung, wenn man sie denn abschließt, was Experten in jedem Fall empfehlen.

Die Prämie beziehungsweise der „Anteil“ an der Prämie für ein entsprechendes Versicherungspaket für die Bauleistungsversicherung hängt wieder von verschiedenen Faktoren ab, in erster Linie natürlich vom Wert des Bauobjektes.

Für einen Mehrbetrag können Versicherte auch Schäden durch Diebstahl sowie Feuerschäden durch Blitzeinschlag, Brand und Explosion abdecken. Letztere Schäden werden zusammengefasst abgedeckt durch die Feuerrohbauversicherung. Diese wird von einigen Kreditgebern obligatorisch verlangt, ehe überhaupt ein Kredit gewährt wird. Bei manchen Versicherungsgesellschaften ist die Feuerrohbauversicherung automatisch und ohne Zusatzkosten mit inklusive, wenn man die Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, bei anderen muss man sie zusätzlich und extra abschließen. Natürlich kann sie auch in Kombination mit den anderen Arten als „Paket“ gebucht werden.

Ebenfalls abgedeckt durch die Feuerrohbauversicherung sind Schäden durch Brände, die durch Unachtsamkeit oder Mutwilligkeit ausgelöst werden.