Bankdaten: Wer weiß eigentlich, was man wo wie zahlt?

Ganz gleich, ob man einen Kontoauszug holt, sich über einen Kredit informiert oder seine EC-Karte an der Discounter-Kasse ins Lesegerät steckt: Immer werden dabei sehr persönliche Daten übertragen – für nicht wenige die intimsten Daten, die sie besitzen.

Stellt sich die Doppelfrage: Wer bekommt eigentlich alles von solchen Transaktionen mit und wie kann man, falls man das reduzieren möchte, überhaupt vorgehen?

Ein rechtlicher Dschungel

Eigentlich könnte man meinen, dass die Beziehung zwischen einem Kunden und seiner Bank ähnlich abgeschirmt wäre wie die zwischen Arzt und Patient oder Priester und Beichtendem.

Wohl jeder dürfte schon mal von dem Begriff Bankgeheimnis gehört haben. Tatsächlich ist dies in Deutschland jedoch gar nicht so streng geregelt, wie viele es annehmen.

Ein konkretes Gesetz dazu gab es nie; vielmehr stellte der Bundesgerichtshof 2007 fest, dass das Bankenschutzgesetz a) wegen seiner langen Geschichte ein Gewohnheitsrecht sei und b) parallel zum Bundesdatenschutzgesetz existiere.

Grundsätzlich herrscht, hervorgehend aus den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, folgendes:

Sowohl Bank wie Kunde haben das Recht, Auskünfte jeglicher Form gegenüber Dritten auszuschließen. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können nur außer Kraft gesetzt werden, wenn konkrete rechtliche Rahmenbedingungen vorliegen

Dies ist die „pure Auslegung“. Allerdings entstanden in den vergangenen 20 Jahren eine Menge ebendieser konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen, welche nach Ansicht vieler Kritiker das Gesetz aushebeln.

Einige Beispiele:

  • Seit 2004 gibt es eine europaweite Meldepflicht für Zinsen
  • Sofern eine Person staatliche Leistungen bezieht (etwa Hartz IV) darf ebenfalls eine Datenabfrage vorgenommen werden
  • Seit 1998 sind Banken verpflichtet, Freibeträge auf Kapitalerträge an das Bundesamt für Steuern zu melden
  • Es ist grundsätzlich nach Einverständniserklärung des Kunden möglich, dass Banken Daten an Auskunfteien (Schufa, Kreditreform etc.) weiterleiten bzw. solche Daten nutzen
  • Auch im Rahmen von Strafprozessen kann das Bankgeheimnis per Dekret aufgehoben werden, wenn daraus hervorgehende Informationen notwendig für die Aufklärung sind
  • Zudem müssen Banken, wenn ein Kontoinhaber verstirbt, seine Guthaben, Schließfächer usw. der zuständigen Erbschaftssteuersteller übermitteln

Heute jedoch sieht die Sache noch sehr viel umfangreicher aus – zum Leidwesen des Bürgers.

Aufgeweicht bis abgeschafft

Den von der Bevölkerung weitestgehend unbemerkten, nachhaltigsten Einfluss auf das Bankgeheimnis hatte die sogenannte PSD2-Richtlinie, welche seit dem 13. Januar 2018 in Kraft ist.

Diese EU-weit geltende Payment Services Direktive 2 verlangt nämlich, dass Banken nicht nur staatlichen Finanzbehörden, sondern auch privatwirtschaftlichen Finanzdienstleistern Zugang zu Kundendaten geben müssen.

Die Bundesbank begründet das unter anderem damit, dass Verbraucherschutz und Zahlungssicherheit erhöht werden sollen – etwa durch die rechtliche Basis, um private Zahlungsdienstleister nutzen zu können, welche wiederum auf das Bankkonto zugreifen, wie es beispielsweise bei PayPal der Fall ist.

Ein Heer von Kritikern indes wirft ein, dass die Richtlinie es durch die Abschaffung von Paragraph 30a der Abgabenordnung das Bankengeheimnis vernichtet habe. Der Paragraph enthielt viele Begrenzungen.

Konkret sieht es heute so aus:

Behörden jeglicher Art dürfen, über den Umweg des Bundesamtes für Steuern, formlos um personenbezogene Bankdaten bitten.

Genau das tun sie: 2010 gab es gut 55.000 Anfragen beim Bundesamt durch andere Behörden. 2017 hatte sich die Zahl auf fast 700.000 mehr als verzehnfacht.

Was bedeutet das für den Einzelnen? Ganz einfach: Man muss heute ohne Übertreibung davon ausgehen, dass über kurz oder lang

  1. Die EU-Behörden
  2. Der deutsche Staat
  3. Private Auskunfteien
  4. Private Zahlungsdienstleister

sehr genaue Kenntnisse über den persönlichen finanziellen Gesundheitszustand haben – im Zweifelsfall dadurch, dass sie über längere Zeiträume Daten sammeln.

Finanzieller Selbstschutz ist schwer

Man kann ohne Übertreibung sagen, dass das Bankgeheimnis so heute nicht mehr gilt – völlig wertungsfrei wohlgemerkt.

Die Gründe dahinter sind durchaus plausibel, denn es soll vor allem Steuerhinterziehung, Erschleichen von Leistungen und dergleichen vermieden werden.

Leider jedoch sorgt die aktuelle Gesetzeslage dafür, dass primär jeder zum Ziel von Abfragen werden kann, zumindest staatlicherseits.

Und ebenso ist es verständlich, dass nicht jeder das möchte – dazu muss man nicht „etwas zu verbergen“ haben, das ist im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung ein absolut legitimes Anliegen und das gute Recht eines jeden unbescholtenen Bürgers.

Allerdings muss klar sein, dass all diese Gesetze genau dieses Ziel schwierig machen. Gänzlich „vom Radar verschwinden“ kann man nicht und sollte man auch nicht, da dies einen verdächtig machen würde.

Was man aber tun kann, um allen, die sich Informationen beschaffen wollen, nur ein höchst lückenhaftes Bild zu präsentieren, ist folgendes:

  1. Vor allem bei geringeren Summen sollten grundsätzlich Kredite ohne Schufa genutzt werden. Laut Jens Marquard vom Kreditportal Sofortkredite-24.info ist mittlerweile einer der wichtigsten Gründe für die Wahl dieser Kreditform, dass sehr viele Kunden schlicht nicht möchten, dass Banken oder Auskunfteien Einblick in diese Daten bekommen.
  2. Auslandskonten sind keine gute Idee mehr. Die EU bzw. Deutschland hat mittlerweile mit rund 100 Staaten Abkommen geschlossen, durch die Daten über Auslandskonten deutscher Staatsbürger automatisch den hiesigen Finanzbehörden übermittelt werden.
  3. Konkrete Kreditanfragen sollte man möglichst nur anonym online tätigen. Nur die (niedrigschwelligere) Konditionsabfrage, die nicht in die Schufa-Daten einfließt, kann man auf klassischem Weg machen.
  4. So wenige Zahlungsdienstleister wie möglich nutzen. Je mehr man nutzt, desto mehr Daten streut man in die Welt.
  5. Online bzw. generell zu liefernde Produkte sollte man grundsätzlich nur auf eine Weise bezahlen, die keinen Kontakt mit Banken oder Finanzdienstleistern notwendig macht. Realistisch ist das primär die Nachnahme beim Paketboten bzw. der Filiale oder aber das Nutzen anonym gekaufter Prepaid-Kreditkarten. Rechnung, Überweisung und Co. haben immer Bankschnittstellen.
  6. Sparen bzw. Investieren am besten nur in Form von Finanzprodukten, auf die der Staat keinen Einblick hat. Das wären beispielsweise physisch vorhandene Edelmetalle aber auch andere Wertgegenstände.

Der jedoch wichtigste Schritt für den Alltag ist folgender: Bargeld. Von allen Bezahlformen, die es mittlerweile gibt, funktioniert nur Bargeld vollkommen anonym.

Für maximalen Datenschutz sollte man schlicht am Monatsanfang alles, was man nicht zur Zahlung von Miete, Versicherung usw. definitiv auf dem Konto benötigt, abheben und zuhause in einem Safe deponieren.

Und zwischen Supermarkt und neuer Kleidung zahlt man alles in Bar. Banken, Ämter und dergleichen sehen nur, dass jeden Monatsanfang eine feste Summe abgehoben wird. Was man damit unternimmt, entzieht sich vollkommen ihrer Kenntnis. Und das ist das gute Recht jedes freien Menschen.