Bei der Gepäcksversicherung sparen durch einen Vergleich

Eine Gepäckversicherung deckt Schäden ab, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Reisegepäcks entstanden sind. Die Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum einer Reise oder als „Dauer“-Versicherung über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Üblicherweise ist das Gepäck des Versicherten selbst sowie das Gepäck mitreisender Personen versichert, sofern es sich dabei um Familienangehörige, Hausangestellte oder Lebensgefährten handelt.

Es sind nicht alle Gegenstände versichert, die man auf eine Reise mitnimmt. Es gibt grundsätzlich Unterschiede in den Angeboten der verschiedenen Versicherungsgesellschaften – sowohl beim Leistungsspektrum als auch bei den Preisen, die der Versicherte dafür zahlen muss. Diese und weitere grundsätzliche Überlegungen einer Reise kann man auch diversen Reiseblogs entnehmen, die hier praktische Tipps aus erster Hand geben.

In den nachfolgenden Kapiteln beschreiben wir Details von Reisgepäckversicherungen, die verdeutlichen, für wen sich wann eine solche Versicherungsart lohnt und für wen eher nicht.

Kosten der Gepäckversicherung

Es gibt Gepäckversicherungsangebote für eine Reise oder für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt Versicherungen mit Selbstbehalt oder ohne. Normalerweise ersetzen die Versicherer bei Diebstahl oder Raub den Zeitwert der gestohlenen Gegenstände. Bei Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust des Gepäcks während des Transportes wird maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht. Als Prämie sind für solche oben geschilderten üblichen Versicherungsleistungen zwischen etwa 10 Euro und hoch bis zu mittleren dreistelligen Eurobeträgen fällig, je nach Reisedauer, Versicherungssumme und Anbieter.

Was sichert eine Gepäckversicherung ab?

Es gibt Gegenstände, die bei fast jeder Versicherungsgesellschaft mit der Reisegepäckversicherung gegen Schäden abgesichert sind und Gegenstände, die meistens nicht versichert sind. Allerdings gibt es Ausnahmen und je flexibler eine Gesellschaft, desto mehr Ausnahmen kann man auch – natürlich gegen Aufpreis – zusätzlich absichern.

Die nachfolgende Auflistung ist daher beispielhaft für eine „typische Gepäckversicherung“, aber beschreibt keine festgelegten Grundsätze, die für alle Anbieter am Markt gelten. Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer daher auch stets genau hinschauen, welche Leistungen ihre Versicherung genau anbietet und was es kostet.

Üblicherweise sind folgende Gegenstände in der Gepäckversicherung gegen Schäden abgesichert:

  • Ausweispapiere,
  • Brillen,
  • Gebrauchsgegenstände, die der Versicherte subjektiv für die Reise benötigt, auch Gastgeschenke gehören dazu.
  • Des Weiteren sind Reiseandenken und Mitbringsel versichert, allerdings oft nur stark eingeschränkt mit einem festen Prozentsatz des Schadens.
  • Fahrräder, Boote und andere Sportgeräte sind nur dann abgesichert, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
  • Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Pelze, Foto- und Filmmaterialien sind nur dann versichert, wenn sie bestimmungsgemäß getragen beziehungsweise genutzt werden oder persönlich sicher mitgeführt oder getragen werden.
  • Dinge, die in verschlossenen Hotelzimmern lagern, sind in der Regel versichert, für besonders wertvolle Dinge muss aber teilweise ein Safe benutzt werden.

Üblicherweise nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel. Auch der Verlust dieser Dinge sowie von Dokumenten und Urkunden wir nicht erstattet. Beruflich oder gewerblich genutzte Geräte wie Notebooks sind üblicherweise ebenfalls nicht abgesichert. Auch Antiquitäten und Kunstgegenstände sind nicht versichert.

Wer überlegt, ob sich für ihn eine Reiseversicherung lohnt, sollte sich gründlich überlegen, welche Gegenstände er mit auf die Reise nimmt, welche davon wie hoch abgesichert sind und ob das im Ergebnis den Beitrag für die Versicherung rechtfertigt.

Leistungen der Gepäckversicherung

Der Markt der Versicherungsgesellschaften, die Reisegepäckversicherungen anbieten, ist groß. Man kann diese Versicherungsart einzeln oder in Kombination mit anderen Arten von Reiseversicherungen abschließen. Andere Reiseversicherungen sind die Reisekrankenversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Reiserücktrittsversicherung. Weil es viele Anbieter gibt und manche Gesellschaften die Gepäckversicherung nur „im Paket“ anbieten, die meisten anderen hingegen auch einzeln, ist das Spektrum der angebotenen Leistungen auch sehr vielfältig.

Versicherungsschutz gilt normalerweise für Schäden am Gepäck durch Diebstahl, Einbruch, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte, Verlust (da allerdings nur eingeschränkt und meist nur zu einem geringen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme!), Unfall, Naturgewalten und fahrlässigem Verhalten Dritter.

Kein Versicherungsschutz gilt üblicherweise bei Schäden durch Raub oder Diebstahl von Geld, höherer Gewalt (Krieg, Erdbeben), Beschlagnahme durch Behörden wie Zoll oder Polizei, Mängel am Gepäck, beim Campen oder Zelten, es sei denn, es gibt einen entsprechenden Zusatz im Versicherungsvertrag.

Generell zahlt die Gepäckversicherung normalerweise den Zeitwert der Dinge, die verloren oder zerstört wurden. Der Zeitwert liegt unter dem Neuanschaffungswert. Wer Ausweispapiere verliert, bekommt mit der Gepäckversicherung meist „nur“ die amtlichen Gebühren, aber keine Fahrtkosten oder weitere Auslagen erstattet. Üblich ist es, dass hochwertige Gegenstände wie Schmuck, Pelze, Edelmetallgegenstände oder auch Foto- und Filmgeräte mitsamt Ausrüstung anders behandelt werden als „normale“ Gegenstände. Gibt es Schäden an genannten höherwertigen Dingen, ersetzen die Versicherer diese meist nur mit maximal 50 % der Versicherungssumme, die vereinbart wurde. Auch Schäden an Andenken und Geschenken werden meist anders behandelt, nämlich ebenfalls nicht mit der vollen Versicherungssumme, sondern mit einem geringeren Prozentsatz.

Ganz wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft – ähnlich wie bei anderen Versicherungsarten ebenfalls – unter bestimmten Bedingungen gar nichts erstattet. Die sogenannte Leistungspflicht des Versicherers ist dann außer Kraft gesetzt, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Grob fahrlässiges Verhalten zum Beispiel im Straßenverkehr ist, wenn ein Fahrer nicht mit der erforderlichen Sorgfalt am Verkehr teilnimmt und dadurch einen Unfall verursacht. Grob fahrlässig beim Fliegen beispielsweise ist, wenn jemand seine Fotoausrüstung in einer unverschlossenen Tasche als Gepäck aufgibt. Weil die juristischen Auslegungen dessen, was genau im Einzelfall grob fahrlässiges Handeln war oder eben nicht, sehr diffizil sind, beschäftigen sich in Deutschland auch viele Gerichte mit tausenden Prozessen, in denen es darum geht, herauszufinden, ob der Versicherte schuld am Schadensfall ist, also grob fahrlässig handelte, oder nicht.

Tritt ein Versicherungs- also Schadensfall ein, muss der Versicherte umgehend den Schaden seiner Versicherungsgesellschaft melden und nicht erst nach der Rückkehr von einer Reise. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt sich dazu ein Einschreiben mit Rückschein. Eventuell müssen Geschädigte bereits am Reise-Ort Ersatzansprüche gegen Dritte wie das Hotel oder das Transportunternehmen formell und fristgerecht geltend machen. Wenn der Schadensfall auf einer strafbaren Handlung beruht wie etwa Diebstahl oder Raub, müssen die Versicherten dies unverzüglich einer Polizeistelle melden und sich diese Meldung bescheinigen lassen, um sie der Versicherung vorzulegen. Wenn ein Gegenstand verloren wurde, sollten sich die Versicherten bescheinigen lassen, dass sie danach gesucht haben, zum Beispiel von einem Fundbüro oder dem Hotel. Nach der Rückkehr von einer Reise sollte der Versicherte umgehend noch einmal mit der Versicherungsgesellschaft in Kontakt treten, um den ganzen Erstattungsprozess zu beschleunigen.

Die Versicherungssumme liegt je nach Gesellschaft zwischen 1000 und mehreren Tausend Euro. Grundsätzlich lohnt sich eine Reisgepäckversicherung nur, wenn die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert aller versicherten Gepäck-Inhalte entspricht. Dieser Wert entspricht dem Zeitwert der Gegenstände, nicht dem Neuwert. Mogeln lohnt sich nicht: Wer den Wert zu niedrig ansetzt, um Beiträge zu senken, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig ersetzt. Das gilt auch für den Fall, dass die vereinbarte Summe noch nicht erreicht ist.