Die private Altersvorsorge soll ab 2027 stärker mit Kapitalmarktanlagen verbunden werden. Neben Garantieprodukten sind dafür Depotmodelle vorgesehen, bei denen Beiträge beispielsweise in Fonds und andere zugelassene Wertpapiere fließen können. Der Gesetzgeber verbindet damit staatliche Förderung mit der Möglichkeit, über längere Zeiträume Kapital am Finanzmarkt anzulegen.
Für die finanzielle Einordnung eines solchen Vertrags reicht der Blick auf mögliche Renditen nicht aus. Anlageform, Kosten, Schwankungsrisiken, Laufzeit und spätere Auszahlung bestimmen gemeinsam, wie sich das angesparte Vermögen entwickelt. Vor allem bei jahrzehntelangen Sparphasen können Gebühren das angesparte Kapital mindern, während die Anlageauswahl über Renditechancen und Verlustrisiken entscheidet.
Kurzfassung
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Neue Anlageformen in der privaten Altersvorsorge
Bei klassischen geförderten Vorsorgeverträgen standen Garantien lange im Vordergrund. Zu den vorgesehenen neuen Vertragsformen gehört ein Altersvorsorgedepot, bei dem keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben ist. Daneben sind weiterhin Garantieprodukte vorgesehen. Damit stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung, die sich beim Verhältnis von Absicherung und Kapitalmarktbeteiligung unterscheiden.
Die stärkere Ausrichtung auf Kapitalmarktanlagen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau. Durch Fonds und andere Wertpapiere kann das angesparte Kapital an der Entwicklung verschiedener Märkte teilhaben. Bei langen Anlagezeiträumen können erwirtschaftete Erträge wieder angelegt werden und über die Jahre weiteres Kapital erwirtschaften. Den damit verbundenen Renditechancen stehen Kursschwankungen gegenüber, die bei der Zusammenstellung des Depots zu berücksichtigen sind.
Entscheidend ist zudem, wie das Kapital verteilt wird. Investmentfonds bündeln das Geld vieler Anleger und legen es nach einer festgelegten Anlagestrategie beispielsweise in Aktien oder Anleihen an. Das Gabler Wirtschaftslexikon beschreibt die Anlage nach dem Grundsatz der Risikostreuung. Eine solche Streuung verhindert Verluste nicht, verringert jedoch die Abhängigkeit von der Entwicklung eines einzelnen Unternehmens oder Wertpapiers.
Kursschwankungen bei langen Anlagezeiträumen
Altersvorsorge unterscheidet sich von kurzfristigem Sparen vor allem durch ihren Zeithorizont. Zwischen den ersten Einzahlungen und dem Beginn der Auszahlungsphase können mehrere Jahrzehnte liegen. Kursverluste innerhalb eines einzelnen Jahres sagen daher wenig darüber aus, welchen Wert ein breit angelegtes Depot nach 20 oder 30 Jahren erreicht.
Wann Kursverluste auftreten, kann für das verfügbare Altersvorsorgevermögen entscheidend sein. Stärkere Kursrückgänge kurz vor Beginn der Auszahlung können anders wirken als Schwankungen zu Beginn der Ansparphase. Deshalb ist zu berücksichtigen, wie das Kapital angelegt ist und ob sich die Zusammensetzung des Depots während der Vertragslaufzeit ändern lässt.
Garantien begrenzen bestimmte Verlustrisiken, während eine stärkere Kapitalmarktanlage größere Kursschwankungen zulässt. Garantien begrenzen bestimmte Verlustrisiken, können aber die Auswahl der Kapitalanlagen einschränken. Ein Depot ohne entsprechende Garantie lässt stärkere Wertschwankungen zu. Welche Entwicklung tatsächlich eintritt, hängt von den enthaltenen Vermögenswerten und den Kapitalmärkten ab.
Gebühren wirken über die gesamte Laufzeit
Kosten erscheinen bei einzelnen Monatsbeiträgen mitunter gering. Über mehrere Jahrzehnte summieren sich jedoch Depot-, Produkt-, Verwaltungs- oder Vertriebskosten. Entscheidend ist nicht nur die unmittelbar abgezogene Summe. Kapital, das für Gebühren verwendet wurde, steht anschließend nicht mehr für weitere Wertsteigerungen zur Verfügung.
Langfristig entsteht ein zusätzlicher Kosteneffekt, weil entnommenes Kapital keine weiteren Erträge erwirtschaften kann. Erträge, die im Vermögen verbleiben, können in späteren Perioden selbst weitere Erträge erwirtschaften. Bei Wertpapieranlagen handelt es sich zwar nicht um eine feste Verzinsung. Die Wiederanlage erwirtschafteter Erträge folgt jedoch einem vergleichbaren wirtschaftlichen Mechanismus.
Langfristige Berechnungen erfassen deshalb nicht nur die gezahlten Gebühren, sondern auch die dadurch entgangenen Erträge. Der Begriff kalkulatorische Zinsen beschreibt im Rechnungswesen den Gedanken, dass gebundenes Kapital nicht gleichzeitig für eine andere Verwendung zur Verfügung steht. Für die Altersvorsorge bedeutet das: Das für Gebühren verwendete Kapital steht nicht mehr für die Anlage zur Verfügung und kann daher auch keine späteren Erträge erwirtschaften.
Zusammenspiel von staatlicher Förderung und Eigenbeiträgen
Die Verbindung von staatlicher Förderung und Kapitalmarktanlage erweitert die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile erhöhen den Betrag, der für den Vermögensaufbau zur Verfügung steht. Anlagen in Fonds und Wertpapieren ermöglichen zugleich die Beteiligung an der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte. Kosten, Vertragsbedingungen und die gewählte Anlagestrategie bestimmen, welcher Betrag über die Laufzeit tatsächlich angelegt wird und wie sich das Vorsorgevermögen entwickelt.
Das reformierte System sieht weiterhin Zulagen sowie einen möglichen steuerlichen Vorteil über den Sonderausgabenabzug vor. Bestehende Riester-Verträge sollen Bestandsschutz erhalten. Ein Wechsel in einen Vertrag nach den neuen Bedingungen ist ebenfalls vorgesehen. In diesem Zusammenhang können je nach Vertragsgestaltung Kosten entstehen.
Ein Vertragsvergleich sollte staatliche Zuschüsse, eigene Einzahlungen, Kosten und die Wertentwicklung der Anlagen getrennt ausweisen.
Auszahlung des angesparten Kapitals im Ruhestand
Altersvorsorge endet nicht mit dem letzten Sparbeitrag. Nach der Ansparphase entscheidet die vereinbarte Auszahlungsform darüber, wie das Kapital im Ruhestand ausgezahlt wird. Die geplante Reform sieht neben Renten auch länger laufende Auszahlungspläne vor. Je nach Vertrag kann das angesparte Vermögen beispielsweise als Rente oder über einen länger laufenden Auszahlungsplan ausgezahlt werden.
Bei einem Vergleich verschiedener Vertragsmodelle gehören Anspar- und Auszahlungsphase deshalb zusammen. Ein hoher Depotwert allein gibt noch keine vollständige Auskunft darüber, welche Beträge später tatsächlich verfügbar sind. Steuern, Kosten und die gewählte Form der Auszahlung verändern den verfügbaren Betrag zusätzlich.
Fazit
Die Gesetzesänderungen der privaten Altersvorsorge verbinden staatliche Förderung mit Chancen und Risiken von Wertpapieranlagen. Die stärkere Kapitalmarktorientierung ermöglicht es, staatlich geförderte Altersvorsorge mit langfristigen Anlagen in Fonds und Wertpapieren zu verbinden und damit Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Die Rendite allein reicht für einen Vergleich verschiedener Vorsorgeverträge nicht aus. Für den Vermögensaufbau zählen Anlageauswahl, laufende und einmalige Kosten, Risikoverteilung und Vertragsdauer. Die Auszahlungsbedingungen bestimmen anschließend, in welcher Form das angesparte Kapital im Ruhestand verfügbar ist.
