Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören neben Unfallversicherungen zu den sogenannten Invaliditätsversicherungen. Sie können als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung oder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine privatwirtschaftliche Versicherung. Es gibt aber auch – allerdings nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden – den Begriff der Berufsunfähigkeit im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings greift diese Berufsunfähigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit geringeren Leistungen. Für alle jüngeren Menschen in Deutschland gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Dieser wird nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermittelt. Grundsätzlich richten sich Berufsunfähigkeitsversicherungen an alle Personen, die durch ihre Arbeit ihren eigenen oder auch zusätzlich den Lebensunterhalt anderer sichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer dann die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieser den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Es gibt auch Abstufungen (50%), dies heißt dann teilweise Berufsunfähigkeit.

Für die Höhe der bezahlten Versicherungsleistung gibt es einige unterschiedliche Faktoren (s. Leistungen).

Warum sollte man sich eigentlich in Deutschland gegen Berufsunfähigkeit versichern?

Nach Studien wird in Deutschland jeder vierte Bürger vor dem Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig. Nur jeder Zehnte hingegen ist entsprechend versichert. Für nach 1961 Geborene gibt es keinen gesetzlichen Schutz mehr. Nicht jeder Berufstätige trägt das gleiche Risiko. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Schäden am Bewegungsapparat. Besonders  körperlich und geistig belastende Berufe sind gefährdet.

Auf diesem Portal informieren wir Sie ausführlich über die Berufsunfähigkeitsversicherung, die unterschiedlichen Arten und Leistungen sowie über die Vorteile, dieses spezielle Risiko privat abzusichern.

Berufsunfähigkeitsversicherungen – wie funktioniert das?

Alle Berufstätigen, insbesondere die in körperlich oder psychisch besonders anstrengenden Berufen, sollten über eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nachdenken. Was viele nicht wissen, ist, dass in Deutschland jeder vierte Berufstätige vor der Rente berufsunfähig wird. Allerdings sind lediglich 10% gegen diesen Einschnitt in ihr Leben entsprechend abgesichert. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein Risiko, welches die Existenz bedrohen kann. Ohne Arbeit kein Verdienst, ohne Verdienst kann es die soziale Leiter ganz schnell nach unten gehen. Der Staat hilft im Ernstfall kaum noch. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ihre Minirente allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet im Klartext, dass Sie als Betroffener nur noch dann ein wenig Geld erhalten, wenn Sie fast gar nicht mehr arbeiten können. Wer noch keine fünf Jahre lang sozialversichert war, erhält vom Staat keine Rente.

Wichtig ist also: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit! Wer zum Beispiel wegen eines Rückenleidens nicht mehr als Maurer arbeiten kann, ist vielleicht noch in der Lage, als Verkäufer im Baufachhandel zu arbeiten. Dies einem älteren Menschen mit Gesundheitsschäden zuzumuten, ist die eine Sache. Die andere Frage ist, ob ein älterer Arbeitnehmer aus einer anderen Branche in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine realistische Chance hätte, überhaupt etwas zu finden.

All diese kritischen Fakten sollten dazu führen, dass Sie als verantwortungsbewusster Mensch über eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Insbesondere gilt dies, wenn Sie nicht nur für sich allein sorgen müssen, sondern auch noch eine Familie haben. Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die Bedingungen und die unterschiedlichen Arten von Versicherungen, recherchieren Sie verschiedene Angebote von Versicherern und sorgen Sie vor.

Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beitragskosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen

  • das Leistungsspektrum der Versicherungsgesellschaft,
  • die individuellen Vertragsbedingungen
  • sowie die persönlichen Risiken des Versicherungsnehmers.  Zu diesen Risiken zählen Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Beruf.

Vor Vertragsabschluss taxiert die Versicherung individuell die Situation des Kunden. Vom Ergebnis hängt ab, ob die Versicherung ihn überhaupt übernimmt und wie hoch die Beiträge ausfallen. Meistens teilen die Gesellschaften Antragsteller je nach Beruf in eine Risiko- und somit auch Beitragsgruppe ein. So müssen Akademiker wie Anwälte oder Ärzte grundsätzlich weniger bezahlen als beispielsweise Berufstätige, die körperlich schwer arbeiten. Angehörige „riskanter Berufe“ müssen mit Zuschlägen rechnen. Zudem gibt es hier auch oft Klauseln, dass die vereinbarte Rente nur dann ausbezahlt wird, wenn er vor Ablauf eines bestimmten Lebensalters (z. B. 55 Jahre) berufsunfähig wird. Danach bezahlt die Versicherung nichts mehr.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für Versicherte, möglichst früh einzusteigen, weil mit zunehmendem Einstiegsalter die Beiträge überproportional ansteigen. Frauen zahlen bei Einzeltarifen grundsätzlich etwas mehr, bei Kombinationspaketen zahlen sie meist weniger Beiträge.

Wegen der verschiedenen Faktoren können wir hier keine allgemeingültigen Zahlen nennen, sondern lediglich Anhaltspunkte, mit welchen Beiträgen Sie als Versicherter rechnen müssen. So muss ein 30-jähriger Krankenpfleger mit rund 1500 Euro brutto jährlichen Kosten rechnen, eine 30-jährige Bürokauffrau mit etwa 1000 Euro, die gleich alte Industriemechanikerin wieder mit etwa 1500 Euro. Es gibt allerdings auch in diesem Markt „Schnäppchen“, die teilweise bis zu 50 % unter den Angeboten anderer Gesellschaften liegen. Sie sollten sich also vor Vertragsabschluss grundsätzlich gut informieren und verschiedene Angebote einholen.

Überlegungen zur Absicherungshöhe

Nachfolgend weitere wichtige Tipps unter anderem zur Bestimmung der Absicherungs- und Beitragshöhe:

  • Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie einen Beitragszuschlag in Kauf nehmen und regeln, dass der Mehrbeitrag nach überstandener Krankheit wieder wegfällt
  • Ihr Beruf sollte während eines Erziehungsurlaubs der gültige Maßstab für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bleiben, weil man als Hausfrau oder Hausmann nur eingeschränkt gesichert ist
  • Viele Versicherte werden erst ab einem Alter um die 55 Jahre berufsunfähig. Deshalb sollte der Vertrag nicht zu früh auslaufen
  • Die vereinbarte Rente darf nicht zu niedrig ausfallen. Als Faustregel gilt, dass man mit 45 Jahren 75 % des Nettoeinkommens erhalten sollte
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer im Versicherungsfall für eine gewisse Zeit durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, können Sie eine prämiensenkende Karenzzeit von sechs Monaten mit Ihrer Gesellschaft vereinbaren
  • Beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beziehungsweise zu möglichen Krankheiten immer wahrheitsgemäß, weil bei falschen Angaben der Versicherungsschutz entfallen kann

Kriterien einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie Sie beim Studium auf diesem Portal feststellen können, ist es für Laien nicht einfach, die richtige Versicherung herauszufiltern. Welche Versicherung für Sie individuell passt, müssen Sie recherchieren und sich beraten lassen. Es gibt aber einige grundsätzliche Fakten, die für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen. Wenn Ihre Versicherung möglichst viele davon erfüllt, haben Sie die richtige Wahl getroffen.

Hier in Stichworten die Kriterien einer guten Versicherung:

  • Die Versicherung verzichtet auf die sogenannte abstrakte Verweisung (s. „Die Leistungen“)
  • Einhaltung der „Sechs-Monats-Prognose“. Diese besagt, dass der Versicherte für voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sein muss und nicht wie in der Vergangenheit häufig drei Jahre
  • Anerkennung des Versicherungsfalls von Beginn an mit rückwirkender Zahlung im ersten halben Jahr. Dies ist wichtig, da oft in dieser zeit hohe Behandlungskosten anfallen
  • Bei verspäteter Meldung rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre. Wichtig, weil oft anfangs nicht erkannt wird bzw. werden kann, dass es sich um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit handelt oder weil Angehörige nichts von der Versicherung wissen
  • Auf Antrag zinslose Stundung: Der Versicherer entscheidet über die Rente, der Versicherte hat kein Einkommen mehr. Kann er deshalb die Beiträge nicht zahlen, ginge der Schutz verloren – deshalb ist die Stundung wichtig
  • Garantie einer Nachversicherung: Ohne erneute Gesundheitsprüfung wird die Rente erhöht, wenn besondere Ereignisse eintreten (Heirat,, anderer Job). Diese Nachversicherung ist als Alternative oder Ergänzung zur „normalen“ Dynamik denkbar
  • Garantierte Rentensteigerung als Inflationsausgleich (normalerweise 2-3% jährlich)
  • Begrenztes Rücktrittsrecht des Versicherers auf fünf oder weniger Jahre
  • Befristete Anerkenntnisse müssen klar geregelt sein, zum Beispiel sollte während dessen auf Nachprüfungen verzichtet werden
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Verzicht auf § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes: Dieses erlaubt den Gesellschaften, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn zum Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, welches dem Versicherten selbst aber nicht bekannt war

Je mehr dieser Punkte Ihre ausgewählte Versicherungsgesellschaft erfüllt, desto besser. Prüfen Sie also vorher genau.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich zahlt die Versicherung im Versicherungsfall die im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sie zahlt natürlich nicht lebenslang, sondern in der Regel bis zum Eintritt des Versicherten ins Rentenalter. In der Regel gibt es Verträge, die bis zum vollendeten 65. oder bis zum vollendeten 67. Lebensjahr bezahlen. Es gibt aber auch Varianten, wo davon abgewichen und die Versicherungsdauer extra vereinbart wird. Dann wird das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eingetreten sein muss, um Leistungen zu erhalten, festgelegt.

Die Versicherer differieren in der Regel in unterschiedliche Berufsgruppen, die den Beitrag oder sogar den Tarif bestimmen. Diese sogenannte Risikoeinstufung gibt es auch bei anderen Versicherungen, zum Beispiel der privaten Krankenversicherung. Als risikoreiche Berufe gelten unter anderem handwerkliche Berufe, Tätigkeiten in der Gastronomie oder Lehrer. Angehörige dieser Gruppen zahlen höhere Beiträge und müssen mit begrenzter Versicherungsdauer und Höchstversicherungsgrenzen rechnen.

Weitere Kriterien für die Berechnung der individuellen Beitragshöhe und Leistungshöhe sind das Eintrittsalter in die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden soll und eine mögliche vereinbarte garantierte jährliche Rentensteigerung als Inflationsausgleich. Zudem spielen die Karenzzeit, Vorerkrankungen des Versicherten, gewisse Risiken wie Rauchen und die Möglichkeit der sogenannten abstrakten Verweisung eine Rolle bei der Berechnung.

In manchen Verträgen gibt es Passagen wie „… oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf)“. Dies ist die „abstrakte Verweisung“. Im Klartext: Wenn der Versicherte einen anderen Beruf ablehnt, den er ausüben könnte, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Bis zu 20% Gehaltseinbußen müssen die Versicherten im anderen Beruf in Kauf nehmen. Das abstrakte Verweisungsrecht findet man in aktuellen Versicherungsverträgen immer seltener als in alten Verträgen.

Konkrete Leistungsunterschiede der Gesellschaften gibt es reichlich. Hier in Stichworten die gravierendsten Unterschiede:

  • Beitragsfreistellung,
  • Berufswechsel,
  • Dynamisierung,
  • Karenzzeit,
  • Leistungs- und Versicherungsdauer,
  • Nachversicherungsgarantie,
  • Staffelregelung,
  • Stundungsmöglichkeit,
  • Überschussbeteiligung.

Wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit versichern lassen möchten, informieren Sie sich vorher genau, damit Sie wissen, welche Versicherung die individuell passende für Sie ist!

Welche Absicherungen gibt es?

Die gängige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die von einem Arzt nachzuweisen ist, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten (dem sogenannten Prognose-Zeitraum) nicht in der Lage ist, seinen Beruf so auszuüben, wie er es vor dem Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles konnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift in diesen Fällen, und zwar mit einer festgelegten Berufsunfähigkeitsrente.

Es gibt die Abstufung einer „Teilweisen Berufsunfähigkeit“, wenn man zum Beispiel nur noch 50% der normalen Arbeit leisten kann.

Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es zudem in Kombination mit anderen Versicherungen, zum Beispiel mit einer Kapitallebensversicherung. Ob und welche Kombination individuell sinnvoll ist, sollten die Versicherten ausloten und sich entsprechend informieren (lassen).